Weniger ist mehr – geringere Garantie zu Gunsten höherer Rendite


80 ist die neu 100 – oder warum Garantien auch zu hoch sein können

Bei Altersvorsorgeprodukten in Verbindung mit Garantien heißt es heute 80 % ist die neue 100 %.

Eine umfassende Analyse zu dieser Aussage hat das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften erstellt. Sie finden Sie unter:

https://www.ifa-ulm.de/Studie-Inflation.pdf

Zum 1.1.2022 wurde der garantierte Rechnungszins auf 0,25% gesenkt. Das aktuelle und wohl auch künftige Zinsumfeld stellt Garantieprodukte vor neue, grundsätzliche Herausforderungen.

100% der eingezahlten Beiträge sicherheitsorientierter Kunden zu garantieren, würde aktuell vermutlich zu realen Negativrenditen führen. Als Folge daraus sind Garantien, die bei 80% oder darunter liegen für den konservativen Anleger aus heutiger Sicht trotzdem bedarfsgerecht.

Bisher galt die Tatsache, dass hohe Garantien in Altersvorsorgeprodukten zwar Rendite kostet, dafür aber für mehr Sicherheit sorgt. Das ist nun nicht mehr so.

Weniger ist mehr – was Garantien bewirken

In diesem Zusammenhang muss man alle relevanten, auch die inflationsbereinigten Chancen und Risiken betrachten. *

Das aktuelle Zinsumfeld erhöht nur in einem Garantiekorridor von ca. 70%-80% der Beiträge die gewünschte Sicherheit. Werden Garantien oberhalb dieses Korridors ausgesprochen, wird diese zusätzliche Sicherheit zum Verlust von Renditepotential führen. Bekannt ist, dass man durch die Reduzierung des Garantieniveaus auch eher Schwankungen an den Aktienmärkten in Kauf nehmen muss, andererseits stabilisiert langfristiges Investieren grundsätzlich die Rendite. Die Wahrscheinlichkeit von Verlusten sinkt und die Schwankungen der zu erwartenden Renditen nimmt deutlich ab.

Wie gesagt, auch Altersvorsorgeprodukte mit weniger Garantien, sind bedarfsgerechte Anlageformen für den sicherheitsorientierten Anleger. Wenig Garantien, oder gar der komplette Verzicht in der Ansparphase empfiehlt sich für die chancenorientierten Anleger.

Warum kommt es erst jetzt zu diesem notwendigen Schritt der Garantieanpassung?

Wie schon erwähnt, wurde der garantierte Rechnungszins Anfang dieses Jahres erneut gesenkt. In Zeiten, in denen die Zinsen höher waren, hatte man die Möglichkeit, Altersvorsorgekonzepte so zu konzipieren, dass auch bei 100%iger Beitragsgarantie ausreichende Aktienanteile in den Produkten zu finden waren. Das hatte zumindest einen kleinen Inflationsschutz bieten können.

Nun haben die Produktgeber reagieren müssen und sich von der 100%igen Beitragsgarantie verabschiedet, um auch künftig attraktive, renditebringende Vorsorgelösungen anbieten zu können.

Im Besonderen ist dieses Augenmerk auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu richten. Denn hier sind im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage bedarfsgerechte Garantien möglich, im Rahmen der Beitragszusage mit Mindestleistung aber nicht.

Im Übrigen war diese Beitragsgarantie in den Riesterprodukten vom Gesetzgeber seinerzeit so vorgeschrieben worden und keine Kreation der Versicherer. Schon frühzeitig bemängelte die Versicherungsbranche die starren Garantievorgaben, die das ohnehin konservative Produkt noch unflexibler gemacht haben.

Wir sind überzeugt davon, dass die Absenkung der Garantien neue Impulse für die Altersvorsorgeproduktlösungen bietet und stehen Ihnen mit Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten wie immer gern zur Seite.

* umgehe ich die Unsicherheiten die aus der zukünftigen Inflation resultiert. Aktien, respektive Aktienfonds bieten sozusagen einen gewissen Schutz gegen die bestehende Unsicherheit der zu hohen Investition in sichere Kapitalanlagen.

Fazit: Wenn eine hohe Garantie zwar den nominell eingezahlten Betrag schützt, aber gleichzeitig große Teile der Rendite frisst, bekommt der Rentner nur wenig mehr als die von ihm investierte Summe. Und Stillstand bedeutet bekanntlich Rückschritt.


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