Wichtige Rechengröße ab 2024


Rechengrößen für das Jahr 2024

Das Jahr 2023 befindet sich auf der Zielgeraden.

Zahlen, Daten, Fakten…….. auch wir möchten Ihnen diesbezüglich noch ein paar Rechengrößen mit auf den Weg geben – folgende Werte sind für 2024 relevant:

Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • BBG (West) 90.600 € p.a. / 7.550 € p.m.
  • BBG (Ost)   89.400 € p.a. / 7.4500 € p.m.

4 % der BBG West (Entgeltumwandlung § 1a BetrAVG)

  • 3.624 € p.a. / 302 € p.m.

8 % der BBG West (Höchstbetrag § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG)

  • 7.248 € p.a. / 604 € p.m.

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung

  • bundeseinheitlich 62.100 € p.a. / 5.175,00 € p.m.

Versicherungspflichtgrenze  in der GKV

  • bundeseinheitlich 69.300 € p.a. / 5.775 € p.m.

Freigrenze der Verbeitragung u.a. für Betriebsrenten West (§ 226 Abs. 2 SGB V)

Beitragspflicht entsteht nur, wenn die monatlichen Einnahmen aus allen beitragspflichtigen Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen insgesamt 1/20 der monatlichen Bezugsgröße übersteigen.

  • 176,75 € p.m. (bisher 169,75 €)

Basisrente / Rüruprente (Sonderausgabenabzug 100%)

Höchstbetrag Ledige: bundeseinheitlich 27.566 € p.a.

Höchstbetrag Verheiratete: bundeseinheitlich 55.132 € p.a.

 

Wie sieht’s mit den Beiträgen für die Versicherungen aus?

Lässt man das Jahr Revue passieren, so kann man sich freuen, wenn man auf positive persönliche Erlebnisse und Begebenheiten zurückblicken kann. Denn mal ganz abgesehen von vielen geopolitischen Geschehnissen, ist die Inflation allgegenwärtig. Alles wird teurer, die finanzielle Planungssicherheit sinkt, Ausgaben steigen, auch die Beiträge für Versicherungen.

Hier ein kleiner Erklärungsversuch.

Schadenereignisse treten immer häufiger und intensiver auf, das sehen Sie am Beispiel der Wetterkapriolen (Wohngebäudevers.) oder an Behandlungskosten im Gesundheitssystem (private, aber auch gesetzliche Krankenversicherung).

Aber selbst für eine gleichbleibende Schadenquote muss nun für diese Schäden mehr gezahlt werden. Soll heißen – höhere Kosten für Baumaterialien aller Art, für Firmen und Mitarbeiter, die diese Schäden regulieren (Stichwort Personalkosten, Logistikkosten) Wiederbeschaffungskosten für Dinge aller Art.

Nach wie vor ist es außerdem wichtig zu wissen, dass egal in welcher Sparte, niemals ein Einzelvertrag bewertet oder betrachtet werden kann, sondern immer das Kollektiv der Versicherten.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten und ein gesundes, glückliches und friedliches 2024.

 

Viele Grüße

Sylvina Heinrich

 


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