Kostensteigerung der Notargebühren ab August 2013!


Anpassung der Gebührenordnung = Einkommenssteigerung per Gesetz für Notare

Noch kurz vor der Sommerpause hatte der Bundesrat eine Gesetzesreform auf den Weg gebracht, welche die Neuordnung der Notargebühren beinhaltete. Ziel war dabei die Gebühren übersichtlicher und leistungsorientierter zu machen.

Notargebühren

Die bisherige “Fausformel” der Kosten von 1,5% des Immobilienkaufpreises muss nun auf 2 % korrigiert werden. Dennoch ist es schwierig die Steigerung zu pauschalieren, denn je niedriger das Investionsvolumen ausfällt, desto höher liegen die prozentualen Grundkosten bzw. Gebühren des beurkundenen Notars.

So hätte man doch meinen können, dass mit steigenden Kaufpreisen automatisch ein Mehrverdienst für die Notare aus ihrer bisherigen Gebührenordung sichergestellt war. Nein – so musste noch ganz fix diese Neuregelung auf den Weg gebracht werden – war es offensichtlich noch eine politisch wichtige Baustelle, die geregelt werden wollte!? 😉


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