Grundsteuererklärung – wie gehts einfach und günstig?


Der einfache und günstige Weg für deine Grundsteuererklärung 2022

Gehört Dir ein Grundstück? Darauffolgend hast Du unter Umständen längst Post von Deiner Finanzbehörde bekommen. 2022 zwischen 1. Juli und 31. Oktober musst Du eine Grundsteuererklärung abgeben.

Daraus kalkuliert Dein Finanzamt den sogenannten Grundsteuerwert, und die Kommune legt mit ihrem betreffenden Hebesatz die Grundsteuer fest. Den Betrag zahlst Du daraufhin ab Januar 2025. Auf die Abgabe der Grundsteuererklärung kannst Du Dich vorbereiten.

Warum  musst Du eine Erklärung abgeben?

Hintergrund der Neuberechnung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Das erklärte 2018 das alte System zur Berechnung für verfassungswidrig. Bund und Länder mussten demzufolge 2019 eine Reform beschließen, die dieser Tage umgesetzt wird.

Bis Ende 2024 nutzen die Finanzämter als Berechnungsgrundlage noch die sogenannten Einheitswerte, die auf jahrzehntealten Grundstückswerten basieren. Der tatsächliche Wert eines Grundstücks spiegelt sich aus diesem Grund vielerorts bereits nicht mehr in der Grundsteuer wider.

Damit sie ab 2025 realitätsnäher ist, müssen die Finanzämter bis dahin den Wert jedes separaten Grundstücks ermitteln. Hierzulande sind ca. 36 Millionen Grundstücke betroffen.

Welche Angaben benötigst Du für die Erklärung?

Falls Dir also ein bebautes oder unbebautes Wohngrundstück gehört, musst Du dieser Tage Auskunft geben. In diesem Fall geht es lediglich noch um fünf Zahlen: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Verhältnis Wohn-/Nutzfläche. Bisherige sind an die zwanzig Angaben von Nöten, um die Grundsteuer zu berechnen. Bei Gewerbegrundstücken sind es in naher Zukunft höchstens acht Faktoren; bisher mehr als dreißig. Für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe soll es gleichermaßen bequemer werden.

Wie kommst Du an die notwendigen Informationen?

Es gibt eine Reihe von Wegen, an die Zahlen zu kommen. Leg Dir am förderlichsten den Grundbuchauszug als Ausfüllhilfe bereit (oder hol Dir eine Kopie beim Grundbuchamt). Ebenso das Informationsschreiben Deiner Finanzverwaltung zur Neuberechnung wie gleichfalls der Einheitswertbescheid, der Kaufvertrag, Teilungserklärung oder Bauunterlagen und Energieausweis können helfen.

Spätestens ab 1. Juli sollen die Informationen gleichfalls via Internet über eine Karte des Bodenrichtwertinformationssystems (Boris-D) für sämtliche Bundesländer abrufbar sein. Einige Länder stellen im Netz ferner auf diese Weise bezeichnete Grundsteuerviewer mit den benötigten Infos bereit.

Wie musst Du die Erklärung abgeben?

Die Grundsteuererklärung musst Du elektronisch abgeben. Nur noch in Ausnahmen zu begründenden Härtefällen ist eine Abgabe durch Post denkbar. Für ein unbebautes Grundstück, ein Ein- oder Zweifamilienhaus wie gleichwohl eine Eigentumswohnung geht das reibungslos und kostenlos über die Website grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de (direkt im Auftrag des Bundesfinanzministerium bereitgestellt). Diese darfst Du gleichfalls nutzen, wenn im Infoschreiben Deines Finanzamtes steht, Du sollst die Erklärung über das kostenfreie „Elster“-Onlineportal unterbreiten.

Ausgenommen sind Eigentümer in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen – sie müssen Elster nutzen. Gehört das Grundstücks einer Erbengemeinschaft oder liegt Dein Wohnsitz im Ausland, kannst Du die Erklärung gleichfalls ausschließlich über Elster unterbreiten.

Vorsicht! Etliche Dienstleister schießen aktuelle wie Pilze aus dem Boden und bieten teilweise kostenlose oder sehr günstige Unterstützung bei der Erstellung der Grundsteuererklärung an. Vordergründiges Ziel dürfte dabei sein, Daten zu sammeln. Dabei solltest du wissen, dass du dort auch allen notwendigen Angaben beisteuern musst.

Mache dir ruhig mal die „Mühe“ die Erklärung in einfachen Fällen tatsächlich selbst abzugeben.

Hier noch eine Chatbothilfe vom Finanzministerium zum Thema.

Viel Erfolg und Gruß, Mathias


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