Rente mit 63 und die neue Mütterrente – Wer bekommt Sie wirklich?


Kurze und knackige Infos zum Thema Rente schon mit 63 und die neue Mütterrente!

Scheinbar das Motto der Regierung: Alles was man sagt, muss war sein – nur alles sagen muss man nicht.

Die Aussage man könne nun mit 63 Jahren in Rente gehen klingt erst mal gut, zum einen für viele Bürger die sich bisher als benachteiligt gesehen haben und zum anderen für Arbeitnehmer die in einem Beruf tätig sind, in dem es nur schwer vorstellbar ist bis 67 zu arbeiten – zumindest um abschlagsfrei in den wohlverdienten Ruhestand treten zu können.

 

Die eigentliche Kernidee dabei ist: Arbeitnehmer, die das Kriterium von 45 beitragspflichtigen Jahren durch Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt haben, nicht bis zum 65. bzw. 67. Lebensjahr arbeiten zu lassen.

Mit der neuen Regelung ist es jedoch nur für die Jahrgänge 1951/1952 möglich, tatsächlich abschlagsfrei, von der Aussage „volle Rente schon mit 63 Jahren“ zu profitieren. Nachfolgende, jüngere Generationen bis 1963 haben eine Abstufung im 2 Monatsrhythmus (siehe Tabelle).

Rente mit 63

Ebenso hat dies Auswirkungen auf die Zurechnungszeiten in der Erwerbsminderungsrente – also für Erwerbsminderungsrentner die vor dem Übergang in die Altersrente stehen.

Wichtige: Dies gilt jedoch nicht rückwirkend, für Bezieher die bereits ein Altersrente erhalten!

Die neue Mütterrente und was sie bedeutet?

Von Bedeutung ist dieses Thema eigentlich nur für Mütter mit Kindern die vor 1992 geboren sind! Neu ist im Grunde nur, dass eine Annäherung der Erziehungszeiten für Mütter, die Kinder vor 1992 geborgen haben erfolgt, von bisher 1 Jahr auf nun 2 Jahre.  Jedoch nicht wie für alle Mütter die Kindern nach 1991 geboren haben. Denn seit diesem Zeitpunkt gilt ja eine anrechenbare Erziehungszeit von 3 Jahren. Eine Gleichstellung ist anders zu verstehen; daher nur die gemeinte Annäherung in unserer Aussage.

Welchen Wert hat denn eigentlich ein Erziehungsjahr?

Es wird von einer Anrechnung eines Entgeltpunktes gesprochen; dieser hat aktuell einen Wert, laut der Deutschen Rentenversicherung, von 28,61 Euro monatlicher Altersrente (West) und von 26,39 Euro (Ost). Die Basis dafür ist das „Durchschnittsjahresseinkommen“ von 34.857 Euro, welches die Deutsche Rentenversicherung als Bemessungsgrundlage festlegt.

Eine weitere Info zum Thema Entgeltpunkte:

Die Gesamtmonatsrente entsteht also immer über die Zahl der erworbenen Entgeltpunkte. „Krumme Punkte“ entstehen durch unterschiedliche hohe Jahreseinkommen. Einen halben Punkt erhält man zum Beispiel, bei der Hälfte des tatsächlich erzielten „Durchschnittseinkommens“ pro Jahr (17.428,50 Euro = 0,5 Entgeltpunkte).

Ein Beispiel für die Rentenerhöhung aus der neuen Mütterrente:

Eine Mutter von 2 Kindern, die Ihre Kinder vor 1992 geboren hat, erhält nun einen zusätzlichen Entgeltpunkt, in Form einer Rentenerhöhung pro Kind. Damit bekommt sie nun eine monatliche Rentenerhöhung von 57,22 Euro (West) und 52,78 Euro (Ost), brutto wohlgemerkt oder sie erreicht um 2 Jahr früher, die 45 beitragspflichtigen Jahre, für den abschlagsfreien Altersrentenbeginn.

Das war’s mal wieder – einfach, kurz und bündig.

Sonnige Grüße

Mathias Kühnert


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