Neuer Rechnungszins und Riester ab 2022


Rechnungszinssenkung ab 1.1.2022 und die Auswirkungen auf Riester

Gerade im Wahljahr müssen die Verbraucher unterschiedlichste Aussagen der Politik und der Medien auch zum Thema Altersvorsorge bewerten. Da ist die Tatsache, dass ab 1.1.2022 der Rechnungszins für alle Arten von Lebensversicherungsprodukten von derzeit 0,9% auf 0,25% gesenkt wird, das „Sahnehäubchen“ der Informationen.

Die erneute Senkung des Rechnungszinses ist der anhaltenden und politisch gewollte, Null-Zins-Situation geschuldet.

Gerade für Riester hat dies künftig (Verträge beginnend ab 2022) gravierende Auswirkungen. Um die 100%ige Beitrags- und Zulagengarantie zu sichern, sprich die vereinbare Mindestrente abbilden zu können, sind die Produktanbieter gezwungen noch mehr Geld unrentabel zurückstellen, um eben dieses Garantieversprechen einhalten zu können. Das lässt sich mit dem neuen Rechnungszins kaum noch darstellen, immer mehr Riester-Anbieter ziehen sich daher aus dem Neugeschäft zurück.

Im Übrigen ist diese Produktgestaltung keine Erfindung der Versicherungswirtschaft, sondern wurde vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Die Kritik an Riester reißt nicht ab, die oberflächliche, oft nicht korrekt oder unvollständige Berichterstattung, schürt noch zusätzliche Verunsicherung. Festzuhalten ist, dass Riester nicht durch die Anbieter, sondern durch die Politik so bürokratisch gemacht wurde. Und leider bleibt es immer nur bei der Kritik, von fundierten Lösungsvorschlägen liest oder hört man dagegen wenig.

Der Illusion, dass Vater Staat das Rententhema aller Bürger lösen könnte, braucht man nicht erliegen. Es müssen neue, attraktivere Anreize für das eigenständige Sparen in der Altersvorsorge geschaffen werden.

Die Versicherer hätten eine Lösung

Schon lange wollen die Anbieter/Versicherer, dass man die Garantien für Riesterverträge nur noch für 80% der eingezahlten Beiträge und Zulagen ausspricht. So hat man erheblich mehr Handlungsspielraum für das Erwirtschaften einer angemessenen Rendite in attraktiven Anlageklassen. Das Knowhow ist vorhanden, das Kapital auch. Wir vergleichen bei diesem Thema immer gern mit einem Auto, welches den Zugang zur modernsten Technologie besitzt und nur auf einem Parkplatz rangiert werden darf. Denn auch künftig würden dann die hohen staatlichen Zulagen für Familien mit Kindern und/oder Steuervorteile Riesterverträge äußerst attraktiv machen.

Wichtig – Altverträge (Vertragsbeginn bis einschließlich 2021) sind nicht betroffen.

Auf bestehende Riesterverträge hat die Rechnungszinssenkung keine Auswirkung, den Altverträgen liegt noch die alte Kalkulation zugrunde.

Unser Rat – führen Sie Ihre Riesterverträge fortlaufend weiter. Sie profitieren weiterhin von der staatlichen Förderung. Passen Sie Ihre Beiträge an. 4 % Ihres rentenversicheurngspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen sind dafür erforderlich.

Lassen Sie sich nicht verunsichern. Sehr viele Riester-Altverträge sind ein solider Baustein der privaten Altersvorsorge. Wir dürfen gespannt und hoffnungsvoll bleiben, dass es innovative Veränderungen für künftige Riesterverträge gibt bzw. Altersvorsorgevarianten geboren werden, die für alle einen soliden Mehrwert darstellen.

Bei Fragen, oder Optimierungswünschen kommen Sie – wie immer – gern auf uns zu.

Viele Grüße, Sylvina Heinrich


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