Grundsicherung – der neue Freibetrag für Altersvorsorge erklärt


Neu ab 2018 : Freibetrag in der Grundsicherung zu Gunsten zusätzlicher Altersvorsorge

Der Begriff  Grundsicherung ist sicher nicht unbekannt, viele unserer Kunden beschäftigt dieses Thema, oft jedoch unbegründet.

Was ist unter der Grundsicherung eigentlich zu verstehen?

Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung und keine Rentenart, sie wird aus Steuermitteln finanziert. Reicht Ihre Rente im Alter nicht oder beziehen Sie Erwerbsminderung, können Sie Anspruch auf diese Unterstützung haben, wenn Ihre Rente zusammen mit etwaigen anderen Einkommen zum Leben nicht reicht.

Bei einem Antrag auf Grundsicherung ist es bisher so, dass viele Sparer, deren Renten so gering sind, dass ihr gesamtes monatliches Einkommen durchschnittlich unter 823 EUR liegt, ihre privaten Altersvorsorgeleistungen anrechnen müssen. Das ist ungerecht, werden doch die bestraft, die der Einsicht der Notwendigkeit der zusätzlichen Altersvorsorge nachkommen wollen und später doch das Nachsehen haben. „Warum dann noch zusätzlich sparen“, wurde sich zurecht gefragt.

Der Gesetzgeber verschafft weitere Anreize

Die private Altersvorsorge wird nunmehr auch für Geringverdiener oder Teilzeitbeschäftigte interessant, die bisher befürchteten, mit ihrer gesetzlichen Rente nur knapp das Sozialhilfeniveau zu erreichen.

Die Sorge vieler junger Sparer, in diesen Teufelskreis zu gelangen, ist oftmals unbegründet. Ihre beruflichen Biografien versprechen, wenn auch nicht gleich zum Anfang, doch eine angemessene Gehaltsentwicklung im Laufe des Berufslebens. Somit wäre die Sorge um das Thema Grundsicherung unbegründet. Der Gesetzgeber schafft nunmehr Klarheit und liefert auch für Geringverdiener Motive, zusätzlich für das Alter vorzusorgen.

Lang erwarte Nachbesserung nun im Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die gute Botschaft!!! Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1.1.2018 gibt es einen Freibetrag in der Grundsicherung – für alle Leistungen aus privater Altersvorsorge, der betriebliche Altersvorsorge, der Riester- und Basisrente.

Die Berechungsgrundlage ist jedoch wieder etwas komplex:

Wir versuchen, es einfach zu halten. Es gibt künftig einen sogenannten Sockelbetrag von monatlich 100 EUR, aus der Leistung für zusätzliche Altersvorsorge, welcher ungekürzt genutzt werden kann. Der den 100 EUR übersteigenden monatlichen Rentenauszahlungsbetrag, aus der zusätzlichen Altersvorsorge, wird jedoch um 70% gekürzt. Im Jahre 2017 könnten Sie aus einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge monatlich insgesamt 204,50 EUR generieren (Deckelung nach Regelbedarfsstufe 1 nach SGBXII),  ohne dass dieser Betrag auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Zu komplex? Stimmt! Der Gesetzestext ist jedoch noch komplizierter. Gern erklären wir Ihnen das ausführlich in einem persönlichen Beratungsgespräch an einem praktischen Beispiel.

Fakt ist – Altersvorsorge lohnt sich und nun einmal mehr auch für Geringverdiener, die mit einer eher niedrigen gesetzlichen Rente rechnen.

 

Viele Grüße

Sylvina Heinrich


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