Erfolgsmodell für Unternehmen und ihre Mitarbeiter – betriebliche Zusatzkrankenversicherung


Die bKV “betriebliche Krankenversicherungen” – neues Zauberwort oder überflüssiger Schnickschnack?

Aktuelle Zahlen belegen, dass lediglich 15-20% der Unternehmen derzeit die betriebliche Zusatzkrankenversicherung anbieten. Fragt man jedoch die Personalleiter in den einzelnen Unternehmen, sind über 50 % der Auffassung, dass es zukünftig an strategischer Bedeutung gewinnt, besonders in Bezug auf den sich verändernden Arbeitmarkt.

Einen “normale” Einkommenserhöhung hat meist keinen langanhalten Motivationseffekt, ist sie doch mit hohen Lohnebenkosten belastet und unterm Strich bleibt nur wenig für den Mitarbeiter übrig. So ist die Investition in die Gesundheit eine “Win-Win-Situation”. Die Idee eine Versicherung für fremde Rechnung, nach §§ 43 ff. VVG. Das sich ständig verändernde Gesundheitssystem weist immer größere Versorgungslücken auf. Zahlt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung, können diese nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) einkommen- bzw. lohnsteuerrechtlich wie Sachzuwendungen behandelt werden (BFH-Urteil vom 14.04.2011, BStBI II 2011, Seite 767 – veröffentlicht im Bundessteuerblatt). Das bedeutet, sie bleiben bis zu einer monatlichen Gesamtsumme von 50,– EUR (Freigrenze seit 01.01.2022) pro Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.

Der Arbeitgeber kann sich für seine Belegschaft die passende betriebliche Kranken-Zusatzversicherung aussuchen oder seine Mitarbeiter selbst entscheiden lassen. Angefangen von einer Zahnversicherungen über ambulanten Zusatzschutz bis hin zur optimalen Krankenhausversorgung ist alles möglich.

Hier die Argumente noch einmal für beide Seiten zusammegefasst:

Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer
  • Hervorragende Gesundheitsvorsorge
  • Vergünstigte Beiträge durch Gruppentarife
  • Sofortiger Versicherungsschutz – Wartezeiten entfallen
  • Aufnahmegarantie
  • Familienabsicherung: auch Ehepartner und Kinder Ihrer Mitarbeiter können die vorteilhaften Konditionen erhalten
Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung für Arbeitgeber
  • Erhöhung der Mitarbeiterbindung
  • Stärkung der sozialen Kompetenz
  • Bis zu 50,- Euro steuer- und sozialabgabenfrei! (Lohnbenkosten)
  • Absetzbarkeit der betrieblichen Gesundheitsvorsorge als Betriebsausgaben

Aber auch hier gilt, der Vergleich lohnt – dabei helfen wir gern.


Ein Gedanke zu „Erfolgsmodell für Unternehmen und ihre Mitarbeiter – betriebliche Zusatzkrankenversicherung“


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